Kosten

Was kostet ein Bauantrag? Gebühren, Honorar und Nachweise

Die Kosten eines Bauantrags setzen sich aus der Gebühr der Bauaufsichtsbehörde, dem Honorar des Entwurfsverfassers und den Kosten für Fachnachweise und Vermessung zusammen. Diese Seite zeigt, wie die Gebühr berechnet wird, am Beispiel der Gebührenordnung in NRW, und wonach sich das Planerhonorar richtet.

Inhaltsverzeichnis
  1. 01Wovon die Kosten abhängen
  2. 02Gebühren der Bauaufsicht
  3. 03Rechenbeispiele
  4. 04Honorar Architekt und Ingenieur
  5. 05Nachweise und Vermessung
  6. 06Gebühren senken
  7. 07Wer zahlt wann?
  8. 08Anfrage an Fachpartner
  9. 09Häufige Fragen
01 Überblick

Wovon die Kosten eines Bauantrags abhängen

Einen Festpreis für den Bauantrag gibt es nicht. Die Kosten wachsen mit dem Bauvolumen, mit dem Verfahren und mit der Zahl der Nachweise, die geprüft werden müssen.

Fünf Größen bestimmen die Summe:

  • Bauvolumen und Baukosten: Gebühren und Honorar richten sich in der Regel nach Rohbausumme, Herstellungssumme oder anrechenbaren Kosten.
  • Verfahrensart: Ein vereinfachtes Verfahren kostet in NRW weniger als das Verfahren für große Sonderbauten.
  • Neubau oder Umbau: Bei Änderungen rechnen Gebührenordnungen oft mit der Herstellungssumme der Maßnahme; Planer berechnen bei Umbauten einen Zuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI).
  • Prüfpflichtige Nachweise: Muss der Standsicherheits oder Brandschutznachweis geprüft werden, fallen zusätzliche Gebühren oder Prüfvergütungen an.
  • Abweichungen und Befreiungen: Jede beantragte Abweichung wird gesondert entschieden und kostet in der Regel eine eigene Gebühr.

Wie der Bauantrag insgesamt abläuft und welche Unterlagen dazugehören, steht auf der Startseite zum Bauantrag.

02 Gebühren

Baugenehmigung Kosten: so berechnet die Behörde die Gebühr

Jedes Land hat eine eigene Gebührenordnung für Amtshandlungen der Bauaufsicht. Die Musterbauordnung enthält keine Gebührensätze. Das Prinzip erklären wir deshalb an einer Gebührenordnung, die wir vollständig gelesen haben: dem Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026.

Bemessungsgrundlagen

GrundlageErmittlung in NRWTarifstelle
RohbausummeBruttorauminhalt nach DIN 277 mal Rohbauwert je Kubikmeter für die Gebäudeart. Die Rohbauwerte gibt das Bauministerium jährlich im Ministerialblatt bekannt. Aufrundung auf volle 500 Euro3.1.1.2
Herstellungssummevoraussichtliche Kosten aller Arbeiten und Lieferungen einschließlich Gründung, Erdarbeiten und Umsatzsteuer; bei Umbauten auch Beseitigungsarbeiten. Aufrundung auf volle 500 Euro3.1.1.3
ZeitaufwandStundensatz von 1,35 Prozent des Monatsgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 15, abgerechnet je angefangene 15 Minuten3.1.1.4

Gebührensätze für die Baugenehmigung in NRW

Auszug Tarifstelle 3.1.4, Stand 25.04.2026
AmtshandlungGebührTarifstelle
Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes im vereinfachten Verfahren6 Tausendstel der Rohbausumme, mindestens 50 Euro3.1.4.1.1
dasselbe bei Sonderbauten im vereinfachten Verfahren10 Tausendstel der Rohbausumme3.1.4.1.2
Errichtung großer Sonderbauten im Baugenehmigungsverfahren13 Tausendstel der Rohbausumme3.1.4.1.3
Änderung von Gebäuden6, 10 oder 13 Tausendstel der Herstellungssumme, mindestens 50 Euro3.1.4.2
Nutzungsänderung ohne genehmigungspflichtige Baumaßnahmen50 bis 5.000 Euro3.1.4.3.1
Teilbaugenehmigung, je Teilbaugenehmigung50 bis 5.000 Euro zusätzlich3.1.4.5
Vorbescheid50 Euro bis 100 Prozent der Genehmigungsgebühr3.1.4.6
Verlängerung der Geltungsdauer20 Prozent der Gebühr, 50 bis 500 Euro3.1.4.7.1
Befreiung, Abweichung oder Ausnahme, je Tatbestand50 bis 5.000 Euro3.1.5.3.1
Vorprüfung auf Vollständigkeit mit Aufforderung zur Ergänzungbis zu 25 Prozent der Entscheidungsgebühr, zur Hälfte anrechenbar3.1.5.2.1

Hinzu kommen in NRW Gebühren für die Bauüberwachung und für Bauzustandsbesichtigungen, im vereinfachten Verfahren bis zu 15 Prozent der Genehmigungsgebühr je Besichtigung (Tarifstelle 3.1.4.10.3.1). Die Vergütung eines Prüfingenieurs, den die Behörde beauftragt, wird als Auslage zusätzlich erhoben (Tarifstelle 3.1.2.2).

03 Rechenbeispiele

Rechenbeispiele für die Baugenehmigungsgebühr in NRW

Die folgenden Beispiele rechnen mit angenommenen Summen. Die tatsächliche Rohbausumme ergibt sich aus dem Bruttorauminhalt Ihres Gebäudes und dem jeweils bekannt gemachten Rohbauwert.

Beispielrechnungen nach Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026
VorhabenAnnahmeRechnungGrundgebühr
Neubau Einfamilienhaus, vereinfachtes VerfahrenRohbausumme 240.000 Euro240.000 × 6 / 1.0001.440 Euro
Anbau an ein Wohnhaus, vereinfachtes VerfahrenHerstellungssumme 80.000 Euro80.000 × 6 / 1.000480 Euro
Dachgaube, vereinfachtes VerfahrenHerstellungssumme 6.000 Euro6.000 × 6 / 1.000 = 36 Euro, Mindestgebühr greift50 Euro
Neubau mit einer Befreiung von der Baugrenzewie Zeile 1, plus Befreiung1.440 Euro plus 50 bis 5.000 Euroab 1.490 Euro

Nicht enthalten sind Gebühren für geprüfte bautechnische Nachweise, Bauzustandsbesichtigungen und Auslagen. Im ersten Beispiel ergäbe eine Bauzustandsbesichtigung mit dem Höchstsatz von 15 Prozent weitere bis zu 216 Euro.

Andere Länder: Die Gebührenordnungen der übrigen Länder arbeiten mit eigenen Sätzen, Bemessungsgrundlagen und Mindestgebühren. Die Zahlen aus NRW lassen sich deshalb nicht übertragen. Die Gebührenordnung Ihres Landes finden Sie im Landesrecht oder auf der Website Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

04 Honorar

Honorar für Architekt oder Ingenieur nach HOAI

Für Planungsleistungen gibt es die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ihre Honorartafeln dienen der Honorarorientierung (§ 6 Abs. 1 HOAI). Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen; fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 1 HOAI). Sind Sie Verbraucher, muss der Planer Sie vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die Tafelwerte vereinbart werden kann (§ 7 Abs. 2 HOAI).

Was in das Honorar einfließt

Für Gebäude ermittelt sich das Honorar aus Leistungsbild, Honorarzone und Honorartafel sowie den anrechenbaren Kosten des Objekts auf Grundlage der Kostenberechnung oder Kostenschätzung (§ 6 Abs. 1 HOAI). Bei Umbauten und Modernisierungen kommt ein Zuschlag hinzu; ist keiner in Textform vereinbart, gelten ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad 20 Prozent (§ 6 Abs. 2 HOAI).

Leistungsphasen bis zum Bauantrag

Bewertung der Leistungsphasen für Gebäude nach § 34 Abs. 3 HOAI
LeistungsphaseInhaltAnteil am Gesamthonorar
1 GrundlagenermittlungAufgabe klären, Bedarf und Grundstück2 Prozent
2 VorplanungKonzept, Varianten, Kostenschätzung7 Prozent
3 Entwurfsplanungdurchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung15 Prozent
4 GenehmigungsplanungBauvorlagen erstellen und Bauantrag einreichen3 Prozent
Summe bis zum Bauantrag27 Prozent
5 bis 9Ausführungsplanung, Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung73 Prozent

Wer nur den Bauantrag beauftragt, bezahlt also in der Regel nicht nur die Leistungsphase 4. Ohne Entwurf gibt es keine Genehmigungsplanung; liegt ein Entwurf schon vor, etwa von einem Hausanbieter, kann der Planer die Phasen entsprechend anpassen. Lassen Sie sich den Leistungsumfang je Phase schriftlich bestätigen.

05 Nachweise

Kosten für Fachnachweise und Vermessung

Neben dem Entwurfsverfasser sind je nach Vorhaben weitere Fachleute beteiligt. Ihre Honorare werden gesondert vereinbart. Welche Nachweise nötig sind, hängt von Gebäudeklasse und Landesrecht ab.

LeistungWann nötigKostentreiber
Standsicherheitsnachweis (Statik)bei nicht verfahrensfreien Gebäuden (§ 66 Abs. 1 MBO)Tragwerk, Spannweiten, Umbau im Bestand
Prüfung der StatikGebäudeklassen 4 und 5, bei 1 bis 3 nach Kriterienkatalog (§ 66 Abs. 3 MBO)in NRW nach Rohbausumme und Bauwerksklasse, Tarifstelle 3.1.1.5.2
Brandschutznachweisab Gebäudeklasse 4 von besonders qualifizierten Planern; geprüft bei Sonderbauten und Gebäudeklasse 5Nutzung, Rettungswege, Sonderbau
Wärmeschutznachweisnach Gebäudeenergiegesetz und Landesrecht, vor allem beim NeubauGebäudegröße, Technik
Schallschutznachweiswenn das Landesrecht ihn verlangt, etwa bei MehrfamilienhäusernZahl der Wohnungen, Bauweise
Amtlicher Lageplan, Vermessungwenn das Land einen amtlichen oder qualifizierten Lageplan verlangtGrundstücksgröße, Grenzlage

Mehr zu den Nachweisen finden Sie bei den Ratgebern zum Wärmeschutznachweis, zum Schallschutznachweis und zum Brandschutznachweis.

06 Sparen

Wie Sie Gebühren und Nebenkosten senken

  1. 01
    Vollständig einreichen

    Eine Vorprüfung mit Nachforderung kostet in NRW bis zu 25 Prozent der Entscheidungsgebühr zusätzlich. Vollständige Unterlagen vermeiden diese Gebühr und Verzögerungen.

  2. 02
    Abweichungen vermeiden

    Jede Befreiung oder Abweichung kostet in NRW 50 bis 5.000 Euro je Tatbestand. Ein Entwurf, der Bebauungsplan und Abstandsflächen einhält, braucht keine.

  3. 03
    Vorbescheid gezielt nutzen

    Entspricht der Bauantrag im Wesentlichen einem Vorbescheid, wird dessen Gebühr in NRW zur Hälfte angerechnet (Tarifstelle 3.1.3.4).

  4. 04
    Gleiche Gebäude zusammen beantragen

    Werden mehrere gleiche Anlagen gleichzeitig beantragt, ermäßigt sich die Gebühr in NRW je Anlage auf die Hälfte, bei zwei Anlagen auf drei Viertel (Tarifstelle 3.1.3.1).

  5. 05
    Typengenehmigung nutzen

    Gibt es für ein Fertighaus eine Typengenehmigung, ermäßigt sich die Genehmigungsgebühr in NRW um 50 Prozent (Tarifstelle 3.1.3.3).

  6. 06
    Rechtzeitig verlängern

    Eine Verlängerung kostet in NRW 20 Prozent der Gebühr, die erneute Erteilung einer erloschenen Genehmigung 33,3 Prozent (Tarifstellen 3.1.4.7.1 und 3.1.4.7.2).

Eine weitere Möglichkeit ist die Prüfung, ob Ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung braucht. Für verfahrensfreie Vorhaben fallen keine Genehmigungsgebühren an.Welche Vorhaben das sind, erklärt die Seite Baugenehmigung.Bei einer reinen Umnutzung lesen Sie die Seite Nutzungsänderung.

07 Zahlung

Wer zahlt die Kosten und wann?

Die Gebühr setzt die Behörde im Bescheid fest; sie richtet sich an den Antragsteller, also an den Bauherrn. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme können Gebühren anfallen, deren Höhe die Gebührenordnung des Landes regelt. Das Honorar von Architekt, Ingenieur und Fachplanern zahlen Sie nach dem jeweiligen Vertrag, üblicherweise nach Abschluss von Leistungsphasen.

Planen Sie die Kosten für den Bauantrag früh in Ihr Budget ein. Sie fallen an, bevor gebaut wird, und gehören bei einer Finanzierung zu den Baunebenkosten. Ein Hausanbieter oder Bauträger kann Genehmigungsplanung und Gebühren im Paketpreis enthalten; prüfen Sie den Vertrag darauf, was genau eingeschlossen ist.Welche Fragen sich vorab mit geringeren Kosten klären lassen, steht unter Bauvoranfrage.

08 Anfrage

Angebot für Ihren Bauantrag anfragen

Ein bauvorlageberechtigter Fachpartner kann Ihnen nach Ihren Eckdaten ein Angebot für die Genehmigungsplanung machen und die Gebühren nach der Gebührenordnung Ihres Landes abschätzen. Über dieses Formular leiten wir Ihre Anfrage kostenlos weiter. Ein Auftrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Fachpartner zustande.

09 FAQ

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus?

Die Gebühr hängt vom Land und von der Rohbausumme ab. In NRW sind es im vereinfachten Verfahren sechs Tausendstel der Rohbausumme; bei angenommenen 240.000 Euro Rohbausumme ergeben sich 1.440 Euro. Hinzu kommen Honorar und Nachweise, die meist den größeren Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Muss ich den Architekten nach HOAI bezahlen?

Die HOAI gibt Orientierungswerte vor. Sie können das Honorar in Textform frei vereinbaren. Nur wenn keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 1 HOAI).

Kostet eine Genehmigungsfreistellung Gebühren?

In NRW fallen Gebühren nur an, wenn Sie auf Antrag eine vorzeitige Mitteilung oder eine Bestätigung der Gemeinde erhalten, jeweils 50 Euro (Tarifstelle 3.1.4.9). Planer und Nachweise müssen Sie auch bei der Freistellung bezahlen, denn die Unterlagen sind trotzdem zu erstellen.

Kostet die Bauzustandsbesichtigung extra?

In NRW ja. Für jede Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus oder nach abschließender Fertigstellung erhebt die Behörde im vereinfachten Verfahren bis zu 15 Prozent der Genehmigungsgebühr, mindestens 50 Euro (Tarifstelle 3.1.4.10.3.1). Ob und welche Besichtigungen stattfinden, steht in der Baugenehmigung oder ergibt sich aus dem Landesrecht.

Was kostet eine nachträgliche Baugenehmigung?

Sie ist teurer als ein Antrag vor Baubeginn. In NRW beträgt die Gebühr für die Prüfung einer ohne Genehmigung ausgeführten Anlage oder Änderung das Dreifache der regulären Genehmigungsgebühr, bei Nutzungsänderungen 75 bis 7.500 Euro (Tarifstelle 3.1.8.1.1). Hinzu kommt der Aufwand für das Aufmaß des Bestands. Ob daneben ein Bußgeld droht, ist eine eigene Frage.

Bekomme ich Gebühren zurück, wenn ich den Antrag zurückziehe?

Das regelt die Gebührenordnung des Landes. Fragen Sie vor der Rücknahme bei der Behörde nach, welche Gebühr dann noch anfällt. Bereits vereinbarte Planerhonorare bleiben davon unberührt.

Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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