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Wovon die Kosten eines Bauantrags abhängen
Einen Festpreis für den Bauantrag gibt es nicht. Die Kosten wachsen mit dem Bauvolumen, mit dem Verfahren und mit der Zahl der Nachweise, die geprüft werden müssen.
Fünf Größen bestimmen die Summe:
- Bauvolumen und Baukosten: Gebühren und Honorar richten sich in der Regel nach Rohbausumme, Herstellungssumme oder anrechenbaren Kosten.
- Verfahrensart: Ein vereinfachtes Verfahren kostet in NRW weniger als das Verfahren für große Sonderbauten.
- Neubau oder Umbau: Bei Änderungen rechnen Gebührenordnungen oft mit der Herstellungssumme der Maßnahme; Planer berechnen bei Umbauten einen Zuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI).
- Prüfpflichtige Nachweise: Muss der Standsicherheits oder Brandschutznachweis geprüft werden, fallen zusätzliche Gebühren oder Prüfvergütungen an.
- Abweichungen und Befreiungen: Jede beantragte Abweichung wird gesondert entschieden und kostet in der Regel eine eigene Gebühr.
Wie der Bauantrag insgesamt abläuft und welche Unterlagen dazugehören, steht auf der Startseite zum Bauantrag.
Baugenehmigung Kosten: so berechnet die Behörde die Gebühr
Jedes Land hat eine eigene Gebührenordnung für Amtshandlungen der Bauaufsicht. Die Musterbauordnung enthält keine Gebührensätze. Das Prinzip erklären wir deshalb an einer Gebührenordnung, die wir vollständig gelesen haben: dem Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026.
Bemessungsgrundlagen
| Grundlage | Ermittlung in NRW | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rohbausumme | Bruttorauminhalt nach DIN 277 mal Rohbauwert je Kubikmeter für die Gebäudeart. Die Rohbauwerte gibt das Bauministerium jährlich im Ministerialblatt bekannt. Aufrundung auf volle 500 Euro | 3.1.1.2 |
| Herstellungssumme | voraussichtliche Kosten aller Arbeiten und Lieferungen einschließlich Gründung, Erdarbeiten und Umsatzsteuer; bei Umbauten auch Beseitigungsarbeiten. Aufrundung auf volle 500 Euro | 3.1.1.3 |
| Zeitaufwand | Stundensatz von 1,35 Prozent des Monatsgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 15, abgerechnet je angefangene 15 Minuten | 3.1.1.4 |
Gebührensätze für die Baugenehmigung in NRW
| Amtshandlung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes im vereinfachten Verfahren | 6 Tausendstel der Rohbausumme, mindestens 50 Euro | 3.1.4.1.1 |
| dasselbe bei Sonderbauten im vereinfachten Verfahren | 10 Tausendstel der Rohbausumme | 3.1.4.1.2 |
| Errichtung großer Sonderbauten im Baugenehmigungsverfahren | 13 Tausendstel der Rohbausumme | 3.1.4.1.3 |
| Änderung von Gebäuden | 6, 10 oder 13 Tausendstel der Herstellungssumme, mindestens 50 Euro | 3.1.4.2 |
| Nutzungsänderung ohne genehmigungspflichtige Baumaßnahmen | 50 bis 5.000 Euro | 3.1.4.3.1 |
| Teilbaugenehmigung, je Teilbaugenehmigung | 50 bis 5.000 Euro zusätzlich | 3.1.4.5 |
| Vorbescheid | 50 Euro bis 100 Prozent der Genehmigungsgebühr | 3.1.4.6 |
| Verlängerung der Geltungsdauer | 20 Prozent der Gebühr, 50 bis 500 Euro | 3.1.4.7.1 |
| Befreiung, Abweichung oder Ausnahme, je Tatbestand | 50 bis 5.000 Euro | 3.1.5.3.1 |
| Vorprüfung auf Vollständigkeit mit Aufforderung zur Ergänzung | bis zu 25 Prozent der Entscheidungsgebühr, zur Hälfte anrechenbar | 3.1.5.2.1 |
Hinzu kommen in NRW Gebühren für die Bauüberwachung und für Bauzustandsbesichtigungen, im vereinfachten Verfahren bis zu 15 Prozent der Genehmigungsgebühr je Besichtigung (Tarifstelle 3.1.4.10.3.1). Die Vergütung eines Prüfingenieurs, den die Behörde beauftragt, wird als Auslage zusätzlich erhoben (Tarifstelle 3.1.2.2).
Rechenbeispiele für die Baugenehmigungsgebühr in NRW
Die folgenden Beispiele rechnen mit angenommenen Summen. Die tatsächliche Rohbausumme ergibt sich aus dem Bruttorauminhalt Ihres Gebäudes und dem jeweils bekannt gemachten Rohbauwert.
| Vorhaben | Annahme | Rechnung | Grundgebühr |
|---|---|---|---|
| Neubau Einfamilienhaus, vereinfachtes Verfahren | Rohbausumme 240.000 Euro | 240.000 × 6 / 1.000 | 1.440 Euro |
| Anbau an ein Wohnhaus, vereinfachtes Verfahren | Herstellungssumme 80.000 Euro | 80.000 × 6 / 1.000 | 480 Euro |
| Dachgaube, vereinfachtes Verfahren | Herstellungssumme 6.000 Euro | 6.000 × 6 / 1.000 = 36 Euro, Mindestgebühr greift | 50 Euro |
| Neubau mit einer Befreiung von der Baugrenze | wie Zeile 1, plus Befreiung | 1.440 Euro plus 50 bis 5.000 Euro | ab 1.490 Euro |
Nicht enthalten sind Gebühren für geprüfte bautechnische Nachweise, Bauzustandsbesichtigungen und Auslagen. Im ersten Beispiel ergäbe eine Bauzustandsbesichtigung mit dem Höchstsatz von 15 Prozent weitere bis zu 216 Euro.
Andere Länder: Die Gebührenordnungen der übrigen Länder arbeiten mit eigenen Sätzen, Bemessungsgrundlagen und Mindestgebühren. Die Zahlen aus NRW lassen sich deshalb nicht übertragen. Die Gebührenordnung Ihres Landes finden Sie im Landesrecht oder auf der Website Ihrer Bauaufsichtsbehörde.
Honorar für Architekt oder Ingenieur nach HOAI
Für Planungsleistungen gibt es die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ihre Honorartafeln dienen der Honorarorientierung (§ 6 Abs. 1 HOAI). Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen; fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 1 HOAI). Sind Sie Verbraucher, muss der Planer Sie vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die Tafelwerte vereinbart werden kann (§ 7 Abs. 2 HOAI).
Was in das Honorar einfließt
Für Gebäude ermittelt sich das Honorar aus Leistungsbild, Honorarzone und Honorartafel sowie den anrechenbaren Kosten des Objekts auf Grundlage der Kostenberechnung oder Kostenschätzung (§ 6 Abs. 1 HOAI). Bei Umbauten und Modernisierungen kommt ein Zuschlag hinzu; ist keiner in Textform vereinbart, gelten ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad 20 Prozent (§ 6 Abs. 2 HOAI).
Leistungsphasen bis zum Bauantrag
| Leistungsphase | Inhalt | Anteil am Gesamthonorar |
|---|---|---|
| 1 Grundlagenermittlung | Aufgabe klären, Bedarf und Grundstück | 2 Prozent |
| 2 Vorplanung | Konzept, Varianten, Kostenschätzung | 7 Prozent |
| 3 Entwurfsplanung | durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung | 15 Prozent |
| 4 Genehmigungsplanung | Bauvorlagen erstellen und Bauantrag einreichen | 3 Prozent |
| Summe bis zum Bauantrag | 27 Prozent | |
| 5 bis 9 | Ausführungsplanung, Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung | 73 Prozent |
Wer nur den Bauantrag beauftragt, bezahlt also in der Regel nicht nur die Leistungsphase 4. Ohne Entwurf gibt es keine Genehmigungsplanung; liegt ein Entwurf schon vor, etwa von einem Hausanbieter, kann der Planer die Phasen entsprechend anpassen. Lassen Sie sich den Leistungsumfang je Phase schriftlich bestätigen.
Kosten für Fachnachweise und Vermessung
Neben dem Entwurfsverfasser sind je nach Vorhaben weitere Fachleute beteiligt. Ihre Honorare werden gesondert vereinbart. Welche Nachweise nötig sind, hängt von Gebäudeklasse und Landesrecht ab.
| Leistung | Wann nötig | Kostentreiber |
|---|---|---|
| Standsicherheitsnachweis (Statik) | bei nicht verfahrensfreien Gebäuden (§ 66 Abs. 1 MBO) | Tragwerk, Spannweiten, Umbau im Bestand |
| Prüfung der Statik | Gebäudeklassen 4 und 5, bei 1 bis 3 nach Kriterienkatalog (§ 66 Abs. 3 MBO) | in NRW nach Rohbausumme und Bauwerksklasse, Tarifstelle 3.1.1.5.2 |
| Brandschutznachweis | ab Gebäudeklasse 4 von besonders qualifizierten Planern; geprüft bei Sonderbauten und Gebäudeklasse 5 | Nutzung, Rettungswege, Sonderbau |
| Wärmeschutznachweis | nach Gebäudeenergiegesetz und Landesrecht, vor allem beim Neubau | Gebäudegröße, Technik |
| Schallschutznachweis | wenn das Landesrecht ihn verlangt, etwa bei Mehrfamilienhäusern | Zahl der Wohnungen, Bauweise |
| Amtlicher Lageplan, Vermessung | wenn das Land einen amtlichen oder qualifizierten Lageplan verlangt | Grundstücksgröße, Grenzlage |
Mehr zu den Nachweisen finden Sie bei den Ratgebern zum Wärmeschutznachweis, zum Schallschutznachweis und zum Brandschutznachweis.
Wie Sie Gebühren und Nebenkosten senken
- 01Vollständig einreichen
Eine Vorprüfung mit Nachforderung kostet in NRW bis zu 25 Prozent der Entscheidungsgebühr zusätzlich. Vollständige Unterlagen vermeiden diese Gebühr und Verzögerungen.
- 02Abweichungen vermeiden
Jede Befreiung oder Abweichung kostet in NRW 50 bis 5.000 Euro je Tatbestand. Ein Entwurf, der Bebauungsplan und Abstandsflächen einhält, braucht keine.
- 03Vorbescheid gezielt nutzen
Entspricht der Bauantrag im Wesentlichen einem Vorbescheid, wird dessen Gebühr in NRW zur Hälfte angerechnet (Tarifstelle 3.1.3.4).
- 04Gleiche Gebäude zusammen beantragen
Werden mehrere gleiche Anlagen gleichzeitig beantragt, ermäßigt sich die Gebühr in NRW je Anlage auf die Hälfte, bei zwei Anlagen auf drei Viertel (Tarifstelle 3.1.3.1).
- 05Typengenehmigung nutzen
Gibt es für ein Fertighaus eine Typengenehmigung, ermäßigt sich die Genehmigungsgebühr in NRW um 50 Prozent (Tarifstelle 3.1.3.3).
- 06Rechtzeitig verlängern
Eine Verlängerung kostet in NRW 20 Prozent der Gebühr, die erneute Erteilung einer erloschenen Genehmigung 33,3 Prozent (Tarifstellen 3.1.4.7.1 und 3.1.4.7.2).
Eine weitere Möglichkeit ist die Prüfung, ob Ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung braucht. Für verfahrensfreie Vorhaben fallen keine Genehmigungsgebühren an.Welche Vorhaben das sind, erklärt die Seite Baugenehmigung.Bei einer reinen Umnutzung lesen Sie die Seite Nutzungsänderung.
Wer zahlt die Kosten und wann?
Die Gebühr setzt die Behörde im Bescheid fest; sie richtet sich an den Antragsteller, also an den Bauherrn. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme können Gebühren anfallen, deren Höhe die Gebührenordnung des Landes regelt. Das Honorar von Architekt, Ingenieur und Fachplanern zahlen Sie nach dem jeweiligen Vertrag, üblicherweise nach Abschluss von Leistungsphasen.
Planen Sie die Kosten für den Bauantrag früh in Ihr Budget ein. Sie fallen an, bevor gebaut wird, und gehören bei einer Finanzierung zu den Baunebenkosten. Ein Hausanbieter oder Bauträger kann Genehmigungsplanung und Gebühren im Paketpreis enthalten; prüfen Sie den Vertrag darauf, was genau eingeschlossen ist.Welche Fragen sich vorab mit geringeren Kosten klären lassen, steht unter Bauvoranfrage.
Angebot für Ihren Bauantrag anfragen
Ein bauvorlageberechtigter Fachpartner kann Ihnen nach Ihren Eckdaten ein Angebot für die Genehmigungsplanung machen und die Gebühren nach der Gebührenordnung Ihres Landes abschätzen. Über dieses Formular leiten wir Ihre Anfrage kostenlos weiter. Ein Auftrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Fachpartner zustande.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus?
Die Gebühr hängt vom Land und von der Rohbausumme ab. In NRW sind es im vereinfachten Verfahren sechs Tausendstel der Rohbausumme; bei angenommenen 240.000 Euro Rohbausumme ergeben sich 1.440 Euro. Hinzu kommen Honorar und Nachweise, die meist den größeren Teil der Gesamtkosten ausmachen.
Muss ich den Architekten nach HOAI bezahlen?
Die HOAI gibt Orientierungswerte vor. Sie können das Honorar in Textform frei vereinbaren. Nur wenn keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 1 HOAI).
Kostet eine Genehmigungsfreistellung Gebühren?
In NRW fallen Gebühren nur an, wenn Sie auf Antrag eine vorzeitige Mitteilung oder eine Bestätigung der Gemeinde erhalten, jeweils 50 Euro (Tarifstelle 3.1.4.9). Planer und Nachweise müssen Sie auch bei der Freistellung bezahlen, denn die Unterlagen sind trotzdem zu erstellen.
Kostet die Bauzustandsbesichtigung extra?
In NRW ja. Für jede Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus oder nach abschließender Fertigstellung erhebt die Behörde im vereinfachten Verfahren bis zu 15 Prozent der Genehmigungsgebühr, mindestens 50 Euro (Tarifstelle 3.1.4.10.3.1). Ob und welche Besichtigungen stattfinden, steht in der Baugenehmigung oder ergibt sich aus dem Landesrecht.
Was kostet eine nachträgliche Baugenehmigung?
Sie ist teurer als ein Antrag vor Baubeginn. In NRW beträgt die Gebühr für die Prüfung einer ohne Genehmigung ausgeführten Anlage oder Änderung das Dreifache der regulären Genehmigungsgebühr, bei Nutzungsänderungen 75 bis 7.500 Euro (Tarifstelle 3.1.8.1.1). Hinzu kommt der Aufwand für das Aufmaß des Bestands. Ob daneben ein Bußgeld droht, ist eine eigene Frage.
Bekomme ich Gebühren zurück, wenn ich den Antrag zurückziehe?
Das regelt die Gebührenordnung des Landes. Fragen Sie vor der Rücknahme bei der Behörde nach, welche Gebühr dann noch anfällt. Bereits vereinbarte Planerhonorare bleiben davon unberührt.
Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.