Vorhaben

Genehmigungsfreie Vorhaben: was ohne Baugenehmigung gebaut werden darf

Gartenhaus, Carport, Mauer, Solaranlage oder neue Fenster: Viele kleinere Vorhaben brauchen keine Baugenehmigung. Welche das sind, legt jede Landesbauordnung in einer eigenen Liste fest. Diese Seite erklärt den Grundsatz nach Musterbauordnung, zeigt die wichtigsten Grenzen und an Beispielen aus NRW und Bayern, wie weit die Länder voneinander abweichen.

Inhaltsverzeichnis
  1. 01Arten der Genehmigungsfreiheit
  2. 02Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
  3. 03Liste nach § 61 MBO
  4. 04Beispiele NRW und Bayern
  5. 05Hallen, Container, Pergola, Dach
  6. 06Genehmigungsfreistellung
  7. 07So prüfen Sie Ihr Vorhaben
  8. 08Anfrage an Fachpartner
  9. 09Häufige Fragen
01 Begriffe

Verfahrensfrei, freigestellt, anzeigepflichtig: drei Arten ohne Genehmigung

Genehmigungsfrei ist ein Sammelbegriff. Die Musterbauordnung (MBO) kennt mehrere Wege, ohne Baugenehmigung zu bauen, und sie unterscheiden sich darin, ob Sie vorher etwas einreichen müssen.

Bauen ohne Baugenehmigung nach Musterbauordnung
ArtWas Sie tun müssenVorschrift
Verfahrensfreies Vorhabennichts einreichen; das Vorhaben muss in der Liste stehen und alle Vorschriften einhalten§ 61 Abs. 1 MBO
Verfahrensfreie Nutzungsänderungnichts einreichen, wenn für die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gelten oder die Anlage selbst verfahrensfrei wäre§ 61 Abs. 2 MBO
Instandhaltungnichts einreichen§ 61 Abs. 4 MBO
Beseitigung kleinerer Anlagenverfahrensfrei; bei anderen Gebäuden Anzeige mindestens einen Monat vorher§ 61 Abs. 3 MBO
GenehmigungsfreistellungUnterlagen einreichen; Baubeginn einen Monat später, wenn die Gemeinde kein Verfahren verlangt§ 62 MBO

Die Genehmigungsfreistellung ist kein kleines Vorhaben, sondern meist ein ganzes Wohnhaus im Bebauungsplan. Sie wird weiter unten erklärt.Für alle übrigen Vorhaben gilt die Genehmigungspflicht, die auf der Seite Baugenehmigung beschrieben ist.

02 Grundsatz

Grundsatz: verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Der wichtigste Satz zum Thema steht in § 59 Abs. 2 MBO: Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Pflicht, die Anforderungen des öffentlichen Rechts einzuhalten, und lässt die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsicht unberührt. Für ein verfahrensfreies Gartenhaus gelten also dieselben Regeln wie für ein genehmigtes, nur prüft sie niemand vorher.

Das betrifft vor allem diese Punkte:

  • Abstandsflächen zur Nachbargrenze, mit Sonderregeln für Garagen und Nebengebäude nach Landesrecht. Mehr im Ratgeber zu den Abstandsflächen.
  • Bebauungsplan: Baugrenzen, Festsetzungen zu Nebenanlagen und örtliche Bauvorschriften, etwa zu Dachform oder Einfriedungen.
  • Außenbereich: Viele Freistellungen gelten ausdrücklich nicht außerhalb der bebauten Ortsteile.
  • Denkmal und Naturschutz: Genehmigungen nach anderen Gesetzen bleiben nötig.
  • Standsicherheit und Brandschutz: gelten auch ohne Nachweis gegenüber der Behörde.
  • Nachbarrecht: privatrechtliche Ansprüche, etwa aus dem Nachbarrechtsgesetz des Landes, bestehen unabhängig davon.

Hält ein verfahrensfreies Vorhaben diese Vorschriften nicht ein, kann die Behörde die Arbeiten einstellen, die Nutzung untersagen oder die Beseitigung anordnen (§§ 79, 80 MBO). Was dann gilt, erklärt die Seite ohne Baugenehmigung gebaut.

03 Übersicht

Die wichtigsten verfahrensfreien Vorhaben nach § 61 MBO

Die Liste in § 61 Abs. 1 MBO umfasst 15 Gruppen. Für private Bauherren sind vor allem diese Einträge von Bedeutung. Die Werte stammen aus dem Mustertext, Fassung 2024; Ihr Land kann andere Grenzen haben.

Auswahl verfahrensfreier Vorhaben nach § 61 Abs. 1 MBO
VorhabenGrenze nach MBONr.
Eingeschossige Gebäude, etwa Gartenhaus oder Geräteschuppenbis 10 m² Bruttogrundfläche, nicht im Außenbereich1 a
Garagen, Carports, überdachte Fahrradplätzemittlere Wandhöhe bis 3 m, bis 50 m² Bruttogrundfläche, nicht im Außenbereich1 b
Terrassenüberdachungenbis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe1 g
Gartenlauben in Kleingartenanlagennach Bundeskleingartengesetz1 h
Solaranlagen auf Dach und Fassadeaußer bei Hochhäusern3 a
Freistehende Solaranlagenbis 3 m hoch und 9 m lang3 b
Mauern, Stützmauern, Zäunebis 2 m hoch, nicht im Außenbereich7 a
Aufschüttungen und Abgrabungenbis 2 m Höhe oder Tiefe und 30 m², im Außenbereich 300 m²9
Schwimmbeckenbis 100 m³ Beckeninhalt, nicht im Außenbereich10 a
Fenster, Türen, Fassadendämmung, Dacheindeckungaußer bei Hochhäusern11 c bis e
Nichttragende Innenwände; tragende Bauteile in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2ohne Größengrenze11 a, b
Nicht überdachte Stellplätzebis 100 m² mit Zufahrten14 b
Pergolen, Terrassen, Markisen, Hauseingangsüberdachungenals unbedeutende Anlagen15 d

Die Bruttogrundfläche wird nach den äußeren Maßen des Gebäudes ermittelt. Wer knapp an einem Grenzwert plant, sollte das Maß vom Planer bestätigen lassen; schon wenige Zentimeter darüber machen das Vorhaben genehmigungspflichtig.

04 Landesrecht

Wie die Länder abweichen: Beispiele aus NRW und Bayern

Die Länder übernehmen den Katalog nicht wörtlich. Schon bei kleinen Gebäuden rechnen manche mit der Grundfläche, andere mit dem umbauten Raum. Der Vergleich zeigt Vorschriften, die wir im Wortlaut gelesen haben.

Verfahrensfreie Vorhaben im Vergleich (Stand Oktober 2026)
VorhabenMBO § 61NRW § 62 BauO NRW 2018Bayern Art. 57 BayBO
Kleines Gebäudeeingeschossig bis 10 m² Bruttogrundfläche, nicht im Außenbereichbis 75 m³ Bruttorauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten; im Außenbereich nur für land oder forstwirtschaftliche Betriebebis 75 m³ Bruttorauminhalt, nicht im Außenbereich; dort nur bis 20 m³ ohne Aufenthaltsräume, Toiletten, Feuerstätten
Garage, Carportmittlere Wandhöhe bis 3 m, bis 50 m², nicht im Außenbereichmittlere Wandhöhe bis 3 m, bis 50 m² Bruttogrundfläche, nicht im AußenbereichFläche bis 50 m², nicht im Außenbereich
Terrassenüberdachungbis 30 m² und 3 m Tiefebis 30 m² und 4,50 m Tiefebis 30 m²
Wintergartennicht in der Listebis 30 m² Bruttogrundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenzein Art. 57 nicht genannt
Mauern und Einfriedungenbis 2 m, nicht im Außenbereichbis 2 m, nicht im Außenbereichbis 2 m einschließlich Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden, nicht im Außenbereich

Beim Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken geht Bayern weiter als das Muster: Er ist dort einschließlich Dachgauben verfahrensfrei, wenn Konstruktion und äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden (Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO). Die MBO sieht dafür im Innenbereich die Genehmigungsfreistellung vor (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 MBO).

Die Fassungen ändern sich häufig: Die BauO NRW 2018 wurde zuletzt zum 1. September 2026 geändert, die BayBO in der hier gelesenen Fassung gilt ab 1. Mai 2026. Prüfen Sie vor dem Bau die aktuelle Fassung Ihres Landes.

Die Grenzen je Bundesland für einzelne Vorhaben finden Sie auf den Seiten Carport, Gartenhaus, Terrassenüberdachung und Wintergarten.

05 Einzelfälle

Häufig gefragt: Halle, Container, Pergola, Dachsanierung, Tiny House

Rundbogenhalle und Lagerhalle

Eine Halle ist ein Gebäude. Ohne Genehmigung ist sie nach MBO nur in engen Grenzen möglich, vor allem für land oder forstwirtschaftliche Betriebe: Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis 5 m und höchstens 100 m² Bruttogrundfläche, die nur der Unterbringung von Sachen oder dem vorübergehenden Schutz von Tieren dienen (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 c MBO). Bayern lässt für solche Betriebe freistehende, eingeschossige und nicht unterkellerte Gebäude bis 100 m² Bruttogrundfläche und 140 m² überdachter Fläche zu (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO). Für private oder gewerbliche Hallen auf dem eigenen Grundstück gelten diese Ausnahmen nicht.

Container

Ein Container ist eine bauliche Anlage, auch wenn er nur durch sein Gewicht auf dem Boden steht und überwiegend ortsfest genutzt werden soll (§ 2 Abs. 1 MBO). Kann man ihn betreten und dient er dem Schutz von Menschen oder Sachen, ist er ein Gebäude (§ 2 Abs. 2 MBO). Als Lager, Büro oder Gartenraum ist er deshalb nur verfahrensfrei, wenn er die Grenzen für kleine Gebäude einhält. Vorübergehende Baustelleneinrichtungen wie Baucontainer und Unterkünfte sind dagegen verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 13 a MBO).

Pergola

Pergolen zählt die MBO zu den unbedeutenden Anlagen (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 d MBO). Bekommt die Pergola ein festes Dach, wird sie baurechtlich zur Terrassenüberdachung mit deren Grenzen.

Dachsanierung

Die Bedachung einschließlich Wärmedämmung ist außer bei Hochhäusern verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 11 e MBO), ebenso Instandhaltungsarbeiten (§ 61 Abs. 4 MBO). Ändern Sie Dachform, Höhe oder tragende Teile außerhalb kleiner Wohngebäude, ist das eine genehmigungspflichtige Änderung.

Tiny House

Ein Tiny House zum Wohnen ist ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen. Verfahrensfrei sind nach MBO nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Bruttogrundfläche, in NRW kleine Gebäude nur ohne Aufenthaltsräume und Toiletten; ein bewohntes Tiny House fällt deshalb in der Regel nicht darunter. Ohne Verfahren aufstellen lassen sich nach MBO Wohnwagen und Zelte auf Camping, Zelt und Wochenendplätzen (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 d MBO). Mehr unter Tiny House.

06 Freistellung

Genehmigungsfreistellung: ohne Genehmigung, aber mit Unterlagen

Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 MBO gilt für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
  • Das Vorhaben widerspricht seinen Festsetzungen nicht.
  • Die Erschließung ist gesichert.
  • Die Gemeinde verlangt nicht innerhalb eines Monats ein Genehmigungsverfahren und beantragt keine vorläufige Untersagung.
  • Es entsteht kein Sonderbau.

Sie reichen die Bauvorlagen ein und dürfen nach MBO einen Monat nach Eingang beginnen, früher, wenn die Gemeinde mitteilt, dass sie kein Verfahren verlangt. Einen Anspruch darauf, dass die Gemeinde kein Verfahren verlangt, haben Sie nicht (§ 62 Abs. 4 MBO). Sie können bei der Einreichung bestimmen, dass die Unterlagen in diesem Fall als Bauantrag behandelt werden. Das Recht zu bauen erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren beginnen (§ 62 Abs. 3 MBO). Die bautechnischen Nachweise sind auch hier zu erstellen (§ 62 Abs. 5 MBO).

Weil niemand den Entwurf prüft, tragen Bauherr und Entwurfsverfasser die volle Verantwortung für die Einhaltung des Bebauungsplans und der Bauordnung. Wie lange die einzelnen Schritte dauern, steht unter Dauer der Baugenehmigung.

07 Prüfen

So prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist

  1. 01
    Liste Ihres Landes lesen

    Maßgeblich ist der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in Ihrer Landesbauordnung, nicht der Mustertext. Achten Sie auf die Maßeinheit: Fläche oder Rauminhalt.

  2. 02
    Lage klären

    Innenbereich, Bebauungsplan oder Außenbereich? Viele Freistellungen gelten im Außenbereich nicht.

  3. 03
    Bebauungsplan und Satzungen prüfen

    Baugrenzen, Festsetzungen zu Nebenanlagen, Gestaltungssatzung, Denkmalbereich.

  4. 04
    Abstände zur Grenze messen

    Abstandsflächen und Sonderregeln für Grenzbebauung nach Landesrecht.

  5. 05
    Im Zweifel nachfragen

    Verbindlich klärt eine Bauvoranfrage einzelne Fragen. Lassen Sie sich Auskünfte der Bauaufsicht sonst zumindest schriftlich geben. Mehr unter Bauvoranfrage.

  6. 06
    Dokumentieren

    Bewahren Sie Maße, Fotos und Ihre Prüfung auf. Das hilft bei späteren Fragen von Nachbarn, Behörde oder Käufern.

08 Anfrage

Klären lassen, ob eine Genehmigung nötig ist

Ein Architekt oder Ingenieur prüft, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, und übernimmt andernfalls den Bauantrag. Über dieses Formular leiten wir Ihre Anfrage kostenlos an einen unabhängigen Fachpartner weiter. Leistung und Honorar vereinbaren Sie direkt mit ihm.

09 FAQ

Häufige Fragen zu genehmigungsfreien Vorhaben

Muss ich ein genehmigungsfreies Vorhaben irgendwo anmelden?

Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61 MBO müssen Sie nicht anzeigen. Anders bei der Genehmigungsfreistellung: Dort reichen Sie Unterlagen ein und warten einen Monat. Die Beseitigung größerer Gebäude ist nach MBO mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.

Darf ich ohne Genehmigung direkt an die Grenze bauen?

Verfahrensfreiheit sagt nichts über den Standort. Ob ein Nebengebäude an der Grenze stehen darf, regeln die Abstandsflächenvorschriften des Landes und der Bebauungsplan. Diese Vorschriften gelten auch ohne Genehmigung.

Was passiert, wenn mein Gartenhaus etwas größer ist als erlaubt?

Dann ist das ganze Gebäude genehmigungspflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Ohne Genehmigung errichtet, kann die Behörde die Nutzung untersagen oder die Beseitigung anordnen, wenn sich kein rechtmäßiger Zustand herstellen lässt.

Gilt die Verfahrensfreiheit auch im Außenbereich?

Für viele Vorhaben nicht. Kleine Gebäude, Garagen, Mauern und Schwimmbecken sind nach MBO ausdrücklich nur außerhalb des Außenbereichs verfahrensfrei. Im Außenbereich brauchen Sie dafür in der Regel eine Genehmigung.

Brauche ich für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eine Genehmigung?

Nach MBO sind Solaranlagen in, an und auf Dach und Außenwand verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern, einschließlich der damit verbundenen Änderung der äußeren Gestalt. Denkmalrecht und Bebauungsplan können trotzdem Vorgaben machen.

Darf ich ohne Genehmigung eine Wand herausnehmen?

Nichttragende Wände ja. Tragende oder aussteifende Bauteile dürfen nach MBO nur in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 verfahrensfrei geändert werden. Die Standsicherheit muss trotzdem gewährleistet sein; lassen Sie den Eingriff von einem Tragwerksplaner beurteilen.

Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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